RAAB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Versandhandel der Firma Günther Raab

1. Vertragspartner


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Günther Raab, und den Kunden in jener Fassung, die für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Günther Raab, im Folgenden Unternehmer genannt, genießen Vorrang vor allfälligen widerstreitenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, im Folgenden Kunden genannt, widerstreitende Erklärungen entfalten keine Gültigkeit.


Mit der Tätigung einer Bestellung bzw. Beauftragung erkennen die Kunden diesen Punkt unwiderruflich an.


1.2. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen sind jene Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, Unternehmer sind jene Personen, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 KSchG).


1.3. Die AGB sind jederzeit unter https://www.notstromaggregate24.eu/agb einsehbar und stehen dort ebenfalls zum Download bereit. Auf der Homepage finden Sie einen deutlichen Hinweis auf die AGB.


2. Gegenstand und Anwendungsbereich


2.1. Der Unternehmer betreibt unter anderem einen Onlinehandel mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge und Baumaschinen.


2.2. Unter https://www.notstromaggregate24.eu/onlineshop sind die jeweiligen Produkte dargestellt.


2.3 Die Vornahme der Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot für den Vertragsabschluss mit dem Unternehmer über das gewählte Produkt dar, die Bestätigung durch den Unternehmer stellt die Annahme dieses Angebotes dar, womit ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt.


3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss


3.1. Die Bestellung des Kunden erfolgt über https://www.notstromaggregate24.eu/, der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Daten vollständig und korrekt anzugeben.


3.2. Nach erfolgter Zahlung erhält der Kunde die Rechnung die bestellten Produkte auf dem Postweg oder – falls vereinbart – gegen Abholung beim Unternehmer.


3.3. Der Unternehmer behält sich vor, ein Angebot eines Kunden zum Abschluss einer Kaufvertrages nicht anzunehmen, dies insbesondere im Falle, als die Kapazitäten des Unternehmers eine zeitnahe Erledigung nicht zulassen, ein Produkt nicht lieferbar ist bzw. es bei einer früheren Bestellung Zahlungsverzüge gab.


4. Rücktrittsrecht und Storno


4.1. Gemäß § 11 Abs. 1 FAGG kann der Kunde – sofern er Verbraucher im Sinne des KSchG ist – ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten, wobei die Frist zum Rücktritt mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnt. Der Rücktritt ist fristgerecht gegenüber der Firma Günther Raab zu erklären, dies möglichst durch Übermitteln einer E-Mailnachricht an info@notstromaggregate24.eu oder auf dem Postweg.


4.2. Gemäß § 18 FAGG ist das Rücktrittsrecht des Verbrauchers dann ausgeschlossen, wenn noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG seitens des Unternehmers Sonderanfertigungen bzw. Sonderbestätigungen geliefert werden bzw. die vertraglich bedungene Leistung bereits erbracht wurde bzw. auf Verlangen des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde.


5. Preise und Zahlungsmodalitäten


5.1. Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, der Kunde ist berechtigt, vor Abschluss des Bestellvorganges aus den angebotenen Zahlungsarten zu wählen, wobei bei einer Zahlungsabwicklung über Paypal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Unternehmens gelten und vom Kunden akzeptiert werden.


6. Haftung


6.1. Der Unternehmer übernimmt keinerlei Haftung für nicht vom Unternehmer selbst eingebaute Ersatzteile.


7. Beendigung


9.1. Das eingegangene Vertragsverhältnis kann jederzeit durch den Kunden beendet werden. Der Wunsch nach Löschung des Kundenkontos muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Nach Eingang dieser E-Mail wird das Konto nach angemessener Bearbeitungszeit gelöscht.


9.2. Der Unternehmer ist berechtigt, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, auch zur Löschung angewiesene Daten weiterhin zu speichern.


8. Datenschutz


8.1. Der Unternehmer ist verpflichtet, alle von Kunden weitergeleiteten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln.


Die Datenschutzerklärung ist jederzeit als PDF auf https://www.notstromaggregate24.eu/datenschutz einsehbar und steht dort auch zum Download bereit. Diese bildet einen integrierten Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers.


9. Rechtswahl und Gerichtsstand


9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


9.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz des Unternehmens in 3243 Ruprechtshofen, Österreich, wobei der Unternehmer berechtigt ist, wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG richtet sich der Gerichtsstand nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden.


10. Salvatorische Klausel


10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit anderer Bestandteile des Vertrages unberührt.



10.2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Günther Raab für die Verleihung von Maschinen samt Zubehör 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Vermietung von Notstromaggregaten, Baukompressoren, bzw. -maschinen zusammenhängenden vertraglichen Leistungen der Fa. Günther Raab, im folgenden Vermieter genannt.



2. Mietobjekt

Für die Beschreibung von Art und Ausführung des Mietobjekts einschließlich des Zubehörs ist ausschließlich der schriftliche Mietvertrag des Vermieters verbindlich. Angaben in Werbungen, Flugblättern, Angeboten etc. sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich vorher schriftlich zugesichert wurde.


3. Bereitstellung des Mietobjekts

Der Vermieter liefert das Mietobjekt auf Kosten und Gefahr des Mieters an den von ihm bestimmten Einsatzort.



4. Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Mietvertrages beginnt mit der Anlieferung des Mietobjekts beim Mieter bzw. mit dem Mieter zuvor vereinbarten Einsatzort. Der Mietvertrag endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme und Nutzung erforderlichen Teilen in vertragsgemäßem Zustand beim Vermieter oder einem zuvor vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit.



5. Einsatzort und Verwendungsbedingungen

Einsatzort ist der im Mietvertrag vereinbarte Ort. Eine Änderung des Einsatzortes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Für jeden Tag des Mietverhältnisses gelten fünf Betriebsstunden als vereinbart, sofern im Mietvertrag nichts anderes schriftlich festgehalten wurde. Bei einer Überschreitung werden die zusätzlichen Betriebsstunden gemäß dem im Mietvertrag vereinbarten Satz in Rechnung gestellt. Eine Rückverrechnung von Mietzinses bei geringeren Betriebsstunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.


6. Verzug

Gerät der Vermieter mit der Anlieferung des Mietgegenstandes bei Vertragsbeginn in Verzug, so wird der Mieter dem Vermieter eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Verstreichen der Nachfrist ist der Vermieter bei fortdauerndem Verzug berechtigt, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. Sollte auch dessen Lieferung nicht möglich sein, ist der Mieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Nichterfüllungsansprüchen des Mieters ist ausdrücklich ausgeschlossen.



7. Umgang mit dem Vertragsgegenstand

Der Mieter wird den Vertragsgegenstand schonend behandeln, die Gebrauchsanweisung sowie alle Sicherheitshinweise beachten und ebenso die Wartungsintervalle einhalten. Er wird die mit dem Mietgegenstand arbeitenden Personen entsprechend unterweisen und dafür Sorge tragen, dass das Mietobjekt ausschließlich von verlässlichen Personen in Betrieb gesetzt wird. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden aller Art aus der Verwendung nicht zugelassener Treibstoffe oder Schmiermittel bzw. unterlassener Wartung. Verluste und Beschädigungen an dem Mietgegenstand und/oder dessen Zubehör teilt der Mieter dem Vermieter unverzüglich mit.



8. Verbot der Überlassung an Dritte

Der Mieter darf das zur Verfügung gestellte Mietobjekt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder vermieten, verleihen, verpachten noch in sonst irgendeiner Weise unmittelbar oder mittelbar an Dritte überlassen.


9. Mietzahlungen

Der vereinbarte Mietzins ab dem Tag der Ablieferung am Einsatzort durch den Mieter zu bezahlen. Bei Verzug mit der Zahlung der vereinbarten Mietzinse gilt ein Verzugszinssatz von 12 % als vereinbart.



10. Betriebsrisiko

Mit der Übergabe des Mietgegenstandes trägt der Mieter das Betriebsrisiko. Der Mieter wird das Mietobjekt während der Vertragsdauer stets in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand erhalten. Die beim Betrieb anfallenden Energiekosten trägt der Mieter.



11. Gewährleistung

Sollten beim Vertragsobjekt Mängel auftreten, ist der Vermieter berechtigt entweder dieses vor Ort zu reparieren oder gegen ein gleichwertiges Gerät auszutauschen. Der Mieter wird dem Vermieter ausreichend Zeit und Gelegenheit diesbezüglich einräumen.



12. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Der Vermieter ist berechtigt, die sofortige Vertragsauflösung zu erklären und vom Mieter die sofortige Herausgabe des Mietobjekts zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dem Vermieter steht dieses Recht insbesondere zu, wenn a) der Mieter ankündigt, keine Zahlung zu leisten und/ oder mit einer Mietrate von mehr als 14 Tagen in Verzug ist, b) der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt einem Dritten überlässt, c) der Mieter in erheblichem Maße gegen die im Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen verstößt und dieses Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt. d) über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens nicht erfolgt.



13. Rückgabe des Mietobjekts

Der Vermieter wird das Mietobjekt bei Beendigung des Mietvertrages auf Kosten des Mieters abholen. Der Mieter hat dem Vermieter das Mietobjekt bei Vertragsbeendigung in gesäubertem und ordnungsgemäßem Zustand bereit zu stellen. Schäden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, erhebliche Verschmutzungen, etc. kann der Vermieter auf Kosten des Mieters beseitigen. Bei vorzeitiger Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, denjenigen Mietzins zu entrichten, den der Vermieter bei Vertragsschluss auf Basis einer kürzeren Mietdauer vereinbart hätte.


14. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Folgeschäden aus dem unterbliebenen Einsatz von Mietobjekten, wie insbesondere entgangenem Gewinn und Produktionsausfall, für sonstige Vermögensschäden oder vergebliche Aufwendungen und für nicht eingetretene Ersparnisse. Eine allfällige Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt. Für bei der Anlieferung oder Abholung des Mietobjekts, insbesondere im Zuge des Auf- und Abladens, beim Mieter verursachte Schäden hat der Vermieter nicht einzustehen.


15. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Vereinbarung, vom Erfordernis der Schriftlichkeit abzugehen.


16. Gebühren, Abgaben

Allfällige Gebühren, Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis trägt der Mieter.


17. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Gerichtsstand ist das für den Sitz der Fa. Günther Raab sachlich und örtlich zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

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